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Kosten

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Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Die genauen Bedingungen und die Anzahl der bewilligten Sitzungen hängen von Ihrem Versicherungsunternehmen und ihrem individuellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.

Ich unterstütze Sie gern bei der Antragstellung und reiche alle erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschlag, Bericht zur Notwendigkeit) für Sie ein.

​Das Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und den Abrechnungsempfehlungen für die privatpsychotherapeutische Versorgung. Alle von mir erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen in Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte kontaktieren Sie mich gern für genauere Informationen.

Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind (z. B. Beamte des Bundes oder der Länder), beteiligt sich die Beihilfestelle in der Regel an den Kosten für eine Psychotherapie.

Auch hier erfolgt die Beantragung im Voraus, und ich unterstütze Sie gern bei der formalen Abwicklung.

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Heilfürsorge

 

Auch die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Dies gilt für Polizeibeamte des Landes sowie Beamte der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehren und der Justizvollzugsanstalten. Die Bedingungen für eine Kostenübernahme sollten Sie rechtzeitig klären.

Soldaten der Bundeswehr

Seit der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) können Soldaten auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Zunächst ist eine Überweisung Ihres Truppenarztes notwendig. In der ersten Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgen Probesitzungen, in denen eine ausführliche Diagnostik und Indikationsstellung durch die Psychotherapeutin erfolgt. Wenn eine Psychotherapie angezeigt und von Ihnen gewünscht ist, wird diese gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Der Truppenarzt erteilt einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und die Kostenübernahme für 25 Sitzungen. Eine Verlängerung der Behandlung ist bei Bedarf möglich.

Selbstzahler*innen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Therapie selbst zu tragen – ganz ohne Antragstellung oder Weitergabe von Diagnosen an Ihre Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)​

Für gesetzlich Versicherte besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ca. 3-5 Monate) keinen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden konnten. Diese Versuche müssen dokumentiert werden. Außerdem ist es ratsam sowohl einen Konsiliarbericht als auch einen Dringlichkeitsnachweis durch behandelnde Ärzt*innen ausstellen zu lassen.

Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.dptv.de/

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Praxis für Psychotherapie

Kontakt

M.A. Psychologin Gretje Berg

Psychologische Psychotherapeutin ​

Feuerbachstraße 31a

14471 Berlin

praxis.berg@aol.com

0176/56080557

© 2025 Gretje Berg. 

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